Förderangebote der Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung der Landeshauptstadt München

Projektförderung

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Akteur*innen der Kulturellen Bildung in München
  • Schwerpunkte: Zeitlich befristete, partizipative Projekte der Kulturellen Bildung für alle Altersgruppen, besonders begrüßt werden Projekte, in denen verschiedene Institutionen oder Organisationen miteinander kooperieren
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Anträge können laufend gestellt werden, Förderanfrage mindestens 6 Wochen vor Projektstart stellen. 15. September ist letztmöglicher Termin für die Abgabe der Anträge für Projekte im laufenden Jahr.
  • Fördervolumen: Der Großteil der Förderanfragen bewegt sich zwischen 1.500 und 8.000 Euro, aber auch höhere Summen können beantragt werden.

Förderung qualifizierender Maßnahmen

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Akteur*innen der Kulturellen Bildung in München
  • Schwerpunkte: Qualifizierende und qualitätssichernde Formate für das Akteur*innenfeld der Kulturellen Bildung (zum Beispiel Vermittler*innen von Kunst- und Kultur) und/oder pädagogisches Fachpersonal
  • Spartenübergeifend
  • Antragsfrist: Anträge können laufend gestellt werden, Förderanfrage mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung stellen. 15. September ist letztmöglicher Termin für die Abgabe der Anträge für Veranstaltungen im laufenden Jahr.
  • Fördervolumen: projektabhängig

Qualifizierung im Bereich Inklusion

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Kulturakteur*innen, Pädagog*innen sowie Institutionen in München
  • Schwerpunkte: Maßnahmen wie Workshops, Fachtage, Kongresse, Fortbildungen, Vernetzungs- und Austauschtreffen, die dazu dienen, das Inklusionsverständnis weiterzuentwickeln und Angebote inklusiv auszurichten
  • Spartenübergeifend
  • Antragsfrist: Anträge können laufend gestellt werden, Förderanfrage mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung stellen. 15. September ist letztmöglicher Termin für die Abgabe der Anträge für Veranstaltungen im laufenden Jahr.
  • Fördervolumen: projektabhängig

Fortbildungszuschuss

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Freiberuflich tätige Vermittler*innen von Kunst- und Kultur sowie Pädagog*innen in München
  • Schwerpunkte: Finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an qualifizierenden Veranstaltungen für den Bereich der Kulturellen Bildung, Übernahme von/finanzielle Unterstützung bei Reise-, Übernachtungs- und Teilnahmekosten
  • Antragsfrist: Anträge können laufend gestellt werden, Förderanfrage mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung stellen. 15. September ist letztmöglicher Termin für die Abgabe der Anträge für Veranstaltungen im laufenden Jahr.
  • Fördervolumen: max. 700 Euro pro Person pro Jahr

Dreijahresförderung Kulturelle Bildung

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Akteur*innen der Kulturellen Bildung in München
  • Schwerpunkte: Dreijähriger Förderzeitraum zur Weiterentwicklung und Verankerung erprobter Formate, Projekte und Methoden 
  • Antragsfrist: Die Bewerbungsfrist für den Förderzeitraum 2023–2025 ist bereits abgelaufen, die nächste dreijährige Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2025.
  • Fördervolumen: Pro Projekt für die drei Jahre 30.000 bis 75.000 Euro

Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Vermittler*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen, freie Bühnen und freie Träger aus dem Bereich Tanz und Theater in München
  • Schwerpunkte: Professionell angeleitete partizipative Tanz- und Theaterproduktionen, die sich durch Prozessqualität, Partizipation und künstlerische Qualität auszeichnen;  begrüßt werden Projekte, die auch solche Menschen ansprechen, die sonst wenig Zugang zu Darstellender Kunst finden
  • Sparten: Tanz, Theater
  • Antragsfrist: Jährlich im Spätsommer
  • Fördervolumen: 4.000 bis 20.000 Euro pro Projekt

Stipendien Kulturelle Bildung

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Akteur*innen der Kulturellen Bildung in München
  • Schwerpunkte: Recherchevorhaben zu Themen der Kulturellen Bildung, Konzeptentwicklung, Vernetzungs-, Kontakt- und Arbeitstreffen, Hospitationen, Publikationen, Materialerstellungen, Qualitätsentwicklung und mehr
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Alle zwei Jahre (Geld wird im Frühjahr der geraden Jahre für das folgende ungerade Jahr beantragt)
  • Fördervolumen: 8.000 Euro

Übernahme von Raum- und Nebenkosten

  • Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
  • Antragsberechtigte: Akteur*innen der Kulturellen Bildung in München
  • Schwerpunkte: Partizipativ erarbeitete Präsentationen (keine Proben!) aus der Kulturellen Bildung
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Anträge können laufend gestellt werden, Förderanfrage mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung stellen. 15. September ist letztmöglicher Termin für die Abgabe der Anträge für Veranstaltungen im laufenden Jahr. Die Mittel für 2024 sind bereits ausgeschöpft.
  • Fördervolumen: Übernahme von Raum- und Nebenkosten im Gasteiginterimsquartier HP8. Wenn hier am gewünschten Datum keine Räume frei sind, kann unter Umständen das Kontingent auf weitere Aufführungsorte in München übertragen werden.

Weitere öffentliche Zuschüsse und Förderungen

Bezirk Oberbayern: Kulturförderung

  • Förderer: Bezirk Oberbayern
  • Antragsberechtigte: Private, kommunale und/oder kirchliche Träger*innen des Vorhabens; auch juristische Personen, wenn sie Träger*in des Vorhabens sind.
    Schwerpunkte: Kulturprojekte mit überregionaler Bedeutung
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: 31. Oktober, jährlich
  • Fördervolumen: Mind. 200 Euro, max. 15.000 Euro, max. 10 % der förderfähigen Gesamtkosten

Bezuschussung inklusiver Maßnahmen

  • Förderer: Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Sozialreferat der LHM)
  • Antragsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen, freie Träger der Wohlfahrtspflege und Dienststellen der Landeshauptstadt München
  • Schwerpunkte: Maßnahmen, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in München beitragen
  • Antragsfrist: Mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn
  • Fördervolumen: Bei normalem Antragsverfahren bis zu 25.000 €; Zuschüsse von mehr als 25.000 € bedürfen einer Bewilligung durch den Stadtrat und eines anderen Antragverfahrens, für Informationen hierzu das Koordinierungsbüro kontaktieren

Fonds Darstellende Künste

  • Förderer: Fonds Darstellende Künste (gefördert durch die Beauftragte für Kultur und Medien des Bundes)
  • Antragsberechtigte: professionelle, frei produzierende Künstler*innen und Kollektive der Freien Darstellenden Künste
  • Schwerpunkte: Im Rahmen der allgemeinen Förderprogramme des Fonds werden unterstützt: (1) Projektvorhaben: Einzelprojekte/Produktionen, (2) Initialvorhaben: ergebnisoffene, produktionsunabhängige thematische Recherchen, Generierung von künstlerischen Inhalten, Exploration von neuen Formen der Zusammenarbeit, (3) Konzeptionsvorhaben: dreijährige Konzeptionen (drei Neuproduktionen/zwei Neuproduktionen und ein strategisch-organisatorisches Vorhaben); Nähere Infos zu den allgemeinen Förderprogrammen finden Sie in der digitalen Infobroschüre
    Weitere Vorhaben können im Rahmen von inhaltlich spezifischen Sonderprogrammen gefördert werden.
  • Sparte: Alle Arbeitsfelder der Darstellenden Künste
  • Antragsfristen: Je nach Programm unterschiedlich, Informationen über laufende Programme (u.a. zu Sonderprogrammen) und Antragsfristen finden sie hier
  • Fördervolumen: Allgemeine Förderprogramme: max. 20.000 € für Projektvorhaben, max. 7.500 € für Initialvorhaben, max. 105.000 € für Konzeptionsvorhaben; Sonderprogramme: unterschiedlich

Fonds Soziokultur

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur: Hier entlang

  • Antragsberechtigte: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
  • Schwerpunkte: Zeitlich befristete, inhaltlich abgegrenzte Projekte unter aktiver Beteiligung von Laien/Nicht-Künstler*innen; relevant: Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfristen: Jährlich am 2. Mai und 2. November
  • Fördervolumen: mind. 3.000 € - max. 30.000 €, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes

Förderprogramm "U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen" des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen: Hier entlang

  • Antragsberechtigte: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten; stellvertretend für die jungen Menschen ist auch eine Antragstellung durch Vereine möglich, sofern diese nur die finanztechnische Abwicklung übernehmen
  • Schwerpunkte: zeitlich begrenzte, themenbezogene Kulturprojekte, durchgeführt von Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich 2. Mai und 2. November
  • Fördervolumen: Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten

Förderprogramm des Fonds Soziokultur Jonge Kunst

  • Förderer: Fonds Soziokultur (Bonn) und Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht)
  • Antragsberechtigte: Kulturelle Akteur*innen aus Deutschland und den Niederlanden, die grenzüberschreitende Partnerprojekte realisieren möchten
  • Schwerpunkte: Kulturelle Partnerprojekte, von deutschen und niederländischen kulturellen Akteur*innen gemeinsam entwickelt und realisiert
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich März/April
  • Fördervolumen: Maximal 25.000 €, in Ausnahmefällen bis 50.000 Euro; i.d.R. nicht mehr als 50% der Gesamtprojektkosten

Gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte

  • Förderer: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern BMI und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • Antragsberechtigte: Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und sonstige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwander*innen auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind und deren Gemeinnützigkeit nachgewiesen wurde
  • Schwerpunkte: Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jugendlichen und erwachsenen Zuwander*innen mit dauerhafter Bleibeperspektive und Personen mit Migrationshintergrund, auch als Maßnahmen der nachholenden Integration
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich im Juni
  • Fördervolumen: Ein Integrationsprojekt kann mit bis zu 70.000 Euro pro Haushaltsjahr gefördert werden. Projektbeginn im Laufe des Haushaltsjahres bedeutet anteilige Reduktion der Fördersumme. Achtung: Keine Vollfinanzierung, Einbringung von Dritt- oder Eigenmitteln verpflichtend

Kooperationsprojekte-Förderprogramm

  • Förderer: Stadtjugendamt der LH München über das Netzwerk Interaktiv
  • Antragsberechtigte: Initiativen, Organisationen, Träger*innen und Einzelpersonen aus München; sollten sich Schulen bewerben möchten, benötigen sie eine außerschulische Partnereinrichtung
  • Schwerpunkte: Modellhafte Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Bereich digitale Medien. Das Förderspektrum reicht von Tagesveranstaltungen bis zu längeren Projekten. Anträge zum jeweils wechselnden Schwerpunktthema werden bevorzugt behandelt.
  • Sparte: Medien
  • Antragsfristen: Halbjährlich in Frühjahr und Herbst
  • Fördervolumen: Max. 4.000 Euro pro Projekt

Kooperationsprojekte-Förderprogramm Mikrofinanzierung

  • Förderer: Stadtjugendamt der LH München über das Netzwerk Interaktiv
  • Antragsberechtigte: Initiativen, Organisationen, Träger*innen und Einzelpersonen aus München; sollten sich Schulen bewerben möchten, benötigen sie eine außerschulische Partnereinrichtung
  • Schwerpunkte: Projekte, die Kindern und Jugendlichen in München den Umgang mit Medien näherbringen, sodass sie lernen kritisch und kreativ damit umgehen zu können. Außerdem sollen die Projekte neue Ideen für die Verbindung von Bildung und Medieneinsatz aufzeigen.
  • Sparte: Medien
  • Antragsfristen: Antrag jederzeit möglich
  • Fördervolumen: Max. 750 Euro pro Projekt

Kreatives Europa KULTUR, Europa fördert Kultur

  • Förderer von "Europa fördert Kultur": Europäische Kommission im Rahmen der Förderung für Creative Europe Desks, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (AT) und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (DE)
  • Informierende Kontaktstellen: Die Creative Europe Desks KULTUR aus Österreich und Deutschland
  • Service: Übersicht zu gut einem Dutzend Förderprogrammen der EU, die für den Kultursektor zugänglich sind. "Europa fördert Kultur" hat diese Programme überprüft und herausgefunden, wo kulturelle Projekte eine Chance auf Förderung haben. Als Creative Europe Desks KULTUR beraten beide Kontaktstellen in ihren jeweiligen Ländern Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen zu den Fördermöglichkeiten durch das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR. Zum Service beider Desks gehören Beratung, Bereitstellung von Informationen sowie Organisation von Veranstaltungen rund um das Kulturförderprogramm der EU.

Kulturfonds Bayern – Kulturelle Bildung

  • Förderer: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Antragsberechtigte: Nicht gewinnorientierte juristische Personen mit Sitz in Bayern (zum Beispiel eingetragene Vereine, Fördervereine von Schulen, Anstalten, Stiftungen, kommunale Träger, gUG oder gGmbH); Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von einer Förderung ausgeschlossen 
  • Schwerpunkte: Partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien. Die Vorhaben sollen neuartig und von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, doch auch Vorhaben in Großstädten wie München oder Nürnberg werden gefördert. Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: jährlich 1. März vor Beginn des darauffolgenden Schuljahres, in dem das Projekt stattfinden soll, bei der zuständigen Bezirksregierung. Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).
  • Fördervolumen: Basisfördersatz bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 € pro Vorhaben und Jahr. Im Bereich Internationaler Ideenaustausch bis zu 80 %, wenn eine Förderung des Projekts aus EU-Mitteln nicht möglich ist. Bei Projekten im Raum für besonderen Handlungsbedarf, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 5.000 € liegen, beträgt der Fördersatz bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst

  • Förderer: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Antragsberechtigte: Nichtstaatliche Träger aus dem Kunst- und Kulturbereich
  • Schwerpunkte: Investitionen und Projekte von nichtstaatlichen Trägern aus dem Kunst- und Kulturbereich bei überörtlicher Bedeutung der Vorhaben; Fördergebiet ist ganz Bayern – grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg, soweit keine bayernweite Bedeutung vorliegt!
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jeweils 1. Oktober, jährlich
  • Fördervolumen: Zuwendungsfähige Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen; auf max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.000.000 Euro, begrenzt

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung (unter anderem Museum macht stark, Künste öffnen Welten, Zur Bühne)

  • Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung; Mittelvergabe durch verschiedene Förderer
  • Antragsberechtigte: Bündnisse mindestens drei lokalen Partner*innen (Vereine, Inititativen, Akteur*innen etc.), die ein außerschulisches kulturelles Bildungsprojekt umsetzen möchten
  • Schwerpunkte: außerschulische Angebote der Kulturellen Bildung für drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
  • Spartenübergreifend oder spartenspezifisch
  • Antragsfristen: Je nach Programmpartner unterschiedlich
  • Fördervolumen: Je nach Programmpartner unterschiedlich
    Förderanträge können hier gestellt werden

Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen

  • Förderer: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Antragsberechtigte: nichtstaatliche Museen in Bayern
  • Schwerpunkte: von verschiedenen investive Vorhaben eines Museums, ausgenommen bauliche Vorhaben, bis hin zu museumspädagogischen Projekten. Eine genaue Darstellung der Förderschwerpunkte finden Sie hier
  • Sparte: Museen
  • Antragsfrist: 30. Juni, jährlich
  • Fördervolumen: Zuschussvergabe nach Beratung mit Referent/inn/en der Landesstelle

Migrationsbeirat München: Zuschüsse für Integrationsprojekte

  • Förderer: Migrationsbeirat der LH München
  • Antragsberechtigte: Vereine, Verbände, Initiativen und natürliche Personen
  • Schwerpunkte: Veranstaltungen und selbstorganisierte Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend, Soziales, Sport, Arbeit und Wirtschaft
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Antrag laufend möglich, Anträge sind grundsätzlich 6 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
  • Fördervolumen: Es wird eine Eigenbeteiligung von im Regelfall 25% der Gesamtkosten vorausgesetzt.

Mikroprojekte des House of Resources München

  • Förderer: House of Resources München (BAMF Projekt/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge); Projektträger: MORGEN e.V., Netzwerk Münchner Migrant*innenorganisationen#
  • Antragsberechtigte: Migrant*innenorganisationen und -initiativen sowie Akteur*innen des bürgerschaftlichen Engagements in München, die Projekte mit Fokus auf Integration, kulturelle Vielfalt und Unterstützung von Geflüchteten planen
  • Schwerpunkte: Die Förderung zielt auf Projekte ab, die Integration und kulturelle Vielfalt fördern, die Vernetzung zwischen Migrant*innenorganisationen und der lokalen Gemeinschaft stärken und zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Dazu zählen unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Bildungsangebote, Workshops und Projekte, die den interkulturellen Dialog fördern.
  • Antragsfrist: Antrag jederzeit möglich
  • Fördervolumen: Neben finanziellen Zuschüssen für Projektkosten bietet das HoR-M Beratung bei der Projektentwicklung und -durchführung, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung von Kontakten und Räumlichkeiten sowie Fortbildungen und Vernetzungsangebote.

Musikfonds e. V.

  • Förderer: Musikfonds (mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien)
  • Antragsberechtigte: Professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen
  • Schwerpunkte: Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität mit Fokus auf hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. 
  • Sparte: Musik
  • Antragsfristen: Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September jeden Jahres; kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember  jeden Jahres
  • Fördervolumen: Große Projektförderung: 2.001 bis 50.000 Euro; kleine Projektförderung: bis maximal 2.000 Euro

Stadtteilkultur - Projektförderung

  • Förderer: LH München, Kulturreferat, Abteilung 2: Stadtteilkultur, Regionale Festivals, Kulturelle Infrastruktur, Veranstaltungstechnik
  • Antragsberechtigte: Kulturakteur*innen, Bürger*innen aus München
  • Schwerpunkte: Stadtteilkulturelle Projekte im eigenen Stadtbezirk
  • Spartenübergreifend, dabei künstlerisch-kulturelle Aspekte und meist politisch-soziale Aspekte berücksichtigend
  • Antragsfrist: Antragsstellung laufend möglich; der Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Bei Projekten mit längerem Vorlauf wird um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten. Einsendeschluss für Anträge im laufenden Jahr ist jeweils der 15. September.
  • Fördervolumen: Finanzielle Förderungen werden überwiegend kleinteilig ausgereicht; Beratung und technische Unterstützung können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Strukturfördernde Maßnahmen

  • Förderer: LH München, Kulturreferat
  • Antragsberechtigte: Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene und Freie Träger aller Sparten (nur juristische Personen)
  • Schwerpunkte: Es können Maßnahmen gefördert werden, die die Struktur-, Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Organisation stärken und weiterentwickeln, zum Beispiel bezogen auf Stärkung von Diversität oder Nachhaltigkeit, strategische Überlegungen, Qualifizierungen, Maßnahmen der Außendarstellung und mehr. 
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich kurz nach dem Jahreswechsel, für 2024: 15.01.2024
  • Fördervolumen: 2.000 bis 15.000 Euro

Stiftungen und fördernde Organisationen

Aktion Mensch

  • Antragsberechtigte: Gemeinnützige juristische Personen (Vereine etc.) in Deutschland mit eigenem unabhängigem Aufsichtsorgan. Wichtig für Schulprojekte: Schulen können keine Anträge stellen. Die Antragsstellung muss durch eine gemeinnützige Organisation erfolgen, die kooperativ ein Projekt mit der Schule durchführt; das Projekt darf nicht als Teil der regulären Unterrichtszeit stattfinden.
  • Schwerpunkte: Je nach Förderprogramm unterschiedliche Vorhaben, die ein inklusives Miteinander bestärken, es gibt verschiedene Lebensbereiche, unter anderem Freizeit und Bildung. Hilfreich ist der Förderfinder.
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Je nach Förderprogramm und Projektgröße unterschiedlich (Beispiel Projektförderung für Begegnung, Kultur und Sport: maximal 350.000 Euro für große Vorhaben)

Allianz Kulturstiftung

  • Antragsberechtigte: gemeinnützige Organisationen
  • Schwerpunkte: Projekte aus verschiedenen kulturellen Sparten, besonders Projekte für Jugendliche oder im Bereich des europäischen Austausches
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: maximal 2.250 Euro/Projekt (Aktion Kultur Allianzen)

amarena Innovationsförderung

  • Antragsberechtigte: Amateurtheater
  • Schwerpunkte: Zeitlich befristete Theater-, Tanz- und Performanceprojekte, die neue Praxis- und Aktionsformen im Amateurtheater erproben; oftmals gibt es zusätzliche Förderschwerpunkte
  • Sparten: Theater, Tanz
  • Antragsfrist: Jährlich unterschiedlich
  • Fördervolumen: 3-5 Projekte mit max. 5.000 Euro

Antonie-Zauner-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Es werden keine genauen Angaben gemacht.
  • Schwerpunkte: Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur (Förderung darstellende Kunst, Musik, bildende Kunst, Literatur, Film, Medienkunst; Kulturelle Bildung; Kultur- und Kreativwirtschaft; Erhalt des kulturellen Erbes; Breitenkultur; kultureller und gesellschaftlicher Wandel; kulturelle Infrastruktur), Jugend und Altenhilfe und die Unterstützung bedürftiger Personen in Bayern
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Antrag jederzeit möglich
  • Fördervolumen: Ist nicht angegeben

Beisheim Stiftung

  • Antragsberechtigte: gemeinnützige Organisationen
  • Schwerpunkte: innovative, gemeinnützige Projekte für jüngere und/oder ältere Menschen zu den Themenfeldern Bildung, Gesundheit, Kultur oder Sport; den Stiftungszwecken entsprechend (diese finden Sie in den Förderkriterien
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Antrag laufend möglich
  • Fördervolumen: Abhängig vom operativen Bedarf sowie dem Wirkungspotenzial des Projekts

BK Kids Foundation

  • Antragsberechtigte: Gemeinnützige Vereine, private Initiativen, Organisationen, Schulen und Stiftungen
  • Schwerpunkte: kulturelle Projekte mit pädagogischem und künstlerischem Ansatz
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

BNP Paribas Stiftung Deutschland

  • Antragsberechtigte: steuerbegünstigte Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland oder ausländische Stiftungen, die ein Projekt in Deutschland umsetzen möchten
  • Schwerpunkte: Projekte aus Bildung, Kunst, Kultur und Soziales; Zielgruppe Kinder und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden überwinden mussten (bspw. aufgrund von sozialer Benachteiligung)
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: 31. Januar oder 31. Juli, jährlich
  • Fördervolumen: Projektabhängig, der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist i.d.R. auf 3 bis 5 Jahre angelegt

BuntStiftung München

  • Antragsberechtigt: Organisationen, Vereine etc., die ein Projekt zu einem d. untenstehenden Schwerpunkte durchführen wollen
  • Schwerpunkte: Bildungs-, Erziehungs- und Kunstprojekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

Castringius Kinder & Jugend Stiftung München

  • Antragsberechtigte: gemeinnützige Träger und Vereine im Großraum München
  • Schwerpunkte: Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: 30. Juni, für das jeweilige Folgejahr
  • Fördervolumen: i.d.R. bis zu 5.000 Euro

Edith-Haberland-Wagner Stiftung
Die Fördergrundsätze finden Sie hier

  • Antragsberechtigte: Institutionen, Unternehmen, Vereine etc.
  • Schwerpunkte: Projekte aus verschiedenen Förderbereichen
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Hans Thomann Stiftung

  • Antragsberechtigte: Gemeinnützige Institutionen und Vereinigungen, z. B. Musikschulen, -vereine, -sammlungen, -orchester, -theater
  • Schwerpunkte: unter anderem die Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für Musik zu wecken und zu fördern
  • Sparte: Musik
  • Antragsfrist: Antrag laufend möglich
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Herman van Veen-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Einrichtungen und Projektträger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
  • Schwerpunkte: Förderung von Projekten und Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, v.a. für körperlich, geistig oder psychisch-sozial behinderte Kinder und Jugendliche
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

''Ich kann was!''-Initiative – ein Projekt der Telekom-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Schwerpunkte: (1) Förderung von medienpädagogischen Projekten, (2) Förderung von Veränderungsmaßnahmen in Einrichtungen zur Schaffung von guten Bedingungen für medienpädagogische Arbeit
  • Sparten: Medien, Verbindung mit anderen künstlerisch-kulturellen Sparten möglich
  • Antragsfrist: Jährlich, meist im Frühjahr
  • Fördervolumen: Max. 10. 000 Euro pro Projekt; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Grundförderung der Einrichtung selbst gesichert sein

Initiative Musik

  • Antragsberechtigte: Musiker*nnen, Bands und Musikunternehmen in Deutschland
    Schwerpunkte: verschiedene Förderprogramme: Förderung von Künstler*innen (Musikproduktion, Veröffentlichung etc.), Internationale Tourförderung, Infrastrukturförderung, Live 100 (Förderung von Kleinkonzerten)
  • Sparte: Musik
  • Antragsfristen: variieren je nach Förderung
  • Fördervolumen: variiert je nach Förderung

Josef und Luise Kraft-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Institutionen, die mittellosen, unterstützungswürdigen alten Menschen helfen oder selbst die Altenhilfe fördern; Einrichtungen aus Forschung und Lehre, die das Thema Altenhilfe und seine Aspekte zukunftsweisend mitgestalten
  • Schwerpunkte: Projekte der Altenhilfe und Projekte, die mittellose und unterstützungswürdige alte Menschen fördern
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Antrag laufend möglich
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Karl Schlecht Stiftung

Klett-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Projekte und Initiativen in Deutschland und im Ausland
  • Schwerpunkte: Bildung und Wissenschaft
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Kulturstiftung des Bundes

  • Schwerpunkte: Große, innovative Projekte im internationalen Kontext
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Zweimal jährlich, 31.01. und 31.7.
  • Fördervolumen: Ab 50.000 Euro, mind. 20 % der Gesamtprojektkosten als Eigen- und/oder Drittmittel

Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung: Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik

  • Antragsberechtigte: Institutionen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Bildungs-/Jugendeinrichtungen, Projektgemeinschaften, individuelle Initiativen
  • Schwerpunkte: Musisch-kulturell orientierte Projekte für eine erfolgreiche Integration von Kindern und Jugendlichen
  • Sparten: Musik und/oder Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur
  • Antragsfrist: Jährlich im Sommer
  • Fördervolumen: Max. 7.500 Euro pro Projekt, nicht mehr als 80% des Gesamtprojektbudgets

Münchner-Kindl-Stiftung für Münchner Kinder

  • Schwerpunkte: Errichtung von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Kinderkrippen, Kinderhorten sowie
    weiterer Projekte der Kinder- und Jugendpflege im Großraum Münchens
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfristen: Rechtzeitig vor der halbjährlichen Förderentscheidung im März und Juni/Juli
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Münchner Regenbogen-Stiftung

  • Antragsberechtigte: Einrichtungen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit
  • Schwerpunkte: Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgendern
  • Sparten: Gesundheitswesen, Sport, Soziales, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Projektabhängig

PwC-Stiftung

  • Antragsberechtigte: gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen
  • Schwerpunkte: partizipative Projekte der ästhetischen Kulturbildung für Kinder und Jugendliche, besonderer Förderschwerpunkt: Verbindung von kultureller und werteorientierter ökonomischer Bildung
  • Sparten: bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, Neue Medien, auch spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Vorabanfrage 01.März und 01. September eines Jahres, Fristen 15. März und 15. September eines Jahres
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Robert Bosch Stiftung

  • Antragsberechtigte: je nach Förderprogramm und -bereich unterschiedliche Organisationen
  • Schwerpunkte: Drei Hauptfördergebiete: (1) Bildung, (2) Gesundheit, (3) Globale Fragen; In Bereich "Bildung" sowohl Fokus auf Bildungsprojekte und Unterstützung von Bildungseinrichtungen
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Schriftliche Anfrage jederzeit hier möglich; aktuelle Ausschreibungen der Stiftung finden Sie hier
  • Fördervolumen: unterschiedlich

Rudolf Augstein Stiftung

  • Antragsberechtigte: je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich; Bereich "Journalismus": Organisationen im Bereich qualitätsjournalistischer Arbeit; Bereich "Kunst": Einzelkünstler*innen, gemeinnützige Organisationen; Bereich "Soziales": gemeinnützige Initiativen im In- und Ausland
  • Schwerpunkte: (1) Bereich „Journalismus“, dabei Förderung journalistischer Projekte, journalistische Strukturförderung, journalistische Stipendien; (2) Bereich „Kunst“, dabei Förderung von Kunstprojekten, v.a. kunstspartenübergreifende und/oder akteursvernetzende Projekte und/oder solche, die innovativen Publikumsbezug aufweisen; Bereich „Soziales“: Förderung von partizipativen Projekten im Kontext benachteiligter Kinder und Jugendlicher
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Bereich „Journalismus“: Antrag jederzeit möglich; Bereich „Kunst“: i.d.R. 2 Mal jährlich; Bereich „Soziales“: Antragstellung jederzeit möglich
  • Fördervolumen: Keine festgelegte Fördermittelbegrenzung in Bereichen „Journalismus“ und „Soziales“; im Bereich „Kunst“ max. 10.000 Euro für Einzelprojekte

Selbach Umwelt Stiftung

  • Antragsberechtigte: Vereine, Initiativen etc.
  • Schwerpunkte: Umweltprojekte und Umweltbildungsprojekte für Kinder und Erwachsene, Vorhaben im Bereich des Umweltschutzes, Vorhaben des nachhaltigen Wirtschaftens und Handelns im Spannungsfeld Mensch-Technik-Ökologie
  • Sparte: Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Antragsfrist: jederzeit möglich
  • Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

Stiftung Deutsche Jugendmarke

  • Antragsberechtigte: freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter/innovativer Bedeutung
  • Schwerpunkte: beispielhafte oder überregional bedeutsame Maßnahmen der Jugendhilfe, insbesondere der freien Jugendhilfe
    Drei Förderschwerpunkte: (1) „Innovation“: Förderung wegeweisender und innovativer Projekte; (2) „Bau“: Finanzielle Förderung bei Erwerb, Neu-, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten, die zum Zwecke der Jugendhilfe genutzt werden; (3) „Forschung“: Förderungen von Schulungen, Fachtagungen und Forschung im Bereich Jugendhilfe
  • Sparte: Jugendhilfe
  • Antragsfrist: Entscheidungen über Anträge im Frühjahr und Herbst eines Jahres
  • Fördervolumen: Max. 200.000 Euro für Projektförderung, für Bau- und Forschungsförderung unterschiedliche Förderhöhen

Stiftung für künstlerische Projekte

  • Antragsberechtigte: kulturelle Initiativen und junge Künstler*innen aus den Darstellenden Künsten
  • Schwerpunkte: Förderung junger Künstler*innen in München, besonders auch Integration internationaler Nachwuchskünstler*innen in München
  • Sparten: Musik, Tanz und Sprechtheater
  • Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
  • Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

Stiftung Mercator

  • Antragsberechtigte: gemeinnützig anerkannte oder öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland; Körperschaften mit ausländischem Sitz nur bei Erfüllung der Kriterien des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts förderfähig
  • Schwerpunkte: Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten der Stiftung:
    (1) Digitalisierung im Einklang mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; (2) Intraeuropäischer Zusammenhalt und internationale Verständigung; (3) Klimaschutz, (3) Gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Zweistufige Antragsstellung; Ersteinreichung einer Antragsskizze ohne Frist, das weitere Verfahren wird durch die Stiftung kommuniziert
  • Fördervolumen: keine Unter- oder feste Obergrenze

Stiftungen der Stadtsparkasse München

  • Kinder- und Jugendstiftung: Hier entlang
  • Antragsberechtigte: Initiativen in München
  • Schwerpunkte: Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung/Ausbildung und Freizeit - insbesondere Spielmöglichkeiten sowie die sportliche, aktive und kreative Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen aus München.
  • SSpartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich im Winter
  • Fördervolumen: Projektabhängig
     
  • Kulturstiftung: Hier entlang
  • Antragsberechtigte: Kulturinitiativen in München
  • Schwerpunkte: Förderung von bildender und darstellender Kunst sowie Musik und Literatur in München
  • Spartenübergreifend
  • Antragsfrist: Jährlich im Herbst
  • Fördervolumen: Projektabhängig

SWM Bildungsstiftung

  • Antragsberechtigte: Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
  • Schwerpunkte: Maßnahmen und Projekte im vorschulischen Bereich, in Schulen und in der beruflichen Erstausbildung. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche aus München und der Region richten. Im Mittelpunkt der geförderten Projekte stehen benachteiligte Kinder und Jugendliche.
  • Sparte: Spartenübergreifend, Jugendhilfebezug entscheidend
  • Antragsfrist: Über Anträge mit einem beantragten Zuwendungsbetrag von weniger als 20.000 Euro wird jederzeit entscheiden. Bei höheren Beträgen gibt es zweimal jährlich Fristen.
  • Fördervolumen: Projektabhängig

Für die weitere Recherche empfehlen wir:

Preise und Wettbewerbe

Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele

  • Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Teilnahmeberechtigte: junge Menschen zwischen 11 und 21 Jahren
  • Schwerpunkte: Drei Wettbewerbe in den Kategorien Theater, Tanz, Schreiben und Musik, jeweils thematisch und stilistisch offen und durch Wettbewerbsteilnehmer*innen frei interpretierbar
  • Sparten: Theater, Tanz, Musik, Literatur
  • Frist: Wettbewerbsabhängig, jährlich
  • Preise: Einladung zum Treffen der jeweiligen Preisträger*innen im Haus der Berliner Festspiele

Deutscher Hörfilmpreis

  • Förderer: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
  • Teilnahmeberechtigte: Je nach Kategorie unterschiedliche Teilnehmer-Zielgruppen; für teilnahmebezogene Fragen bitte den Veranstalter kontaktieren
  • Schwerpunkte: herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Kategorien "Kino", "TV,/Mediatheken/Streamingdienste", "Dokumentation", "Kinder-/Jugendfilm" und "Filmerbe"
  • Sparte: Medien, Film
  • Frist: Jährliche Wettbewerbsausrufung, aktuelle Informationen immer auf der Webseite
  • Preis: Bronzerelief-Skulptur (mehr Hintergurndinfos hier)

Deutscher Jugendliteraturpreis

  • Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Arbeitskreis Jugendliteratur
  • Teilnahmeberechtigte: Kinder-/Jugendbuch-Autor*innen (auch fremdsprachige Autor*innen, sofern deren eingereichte Bücher ins Deutsche übersetzt wurden); im Rahmen des Sonderpreises manchmal auch andere im Bereich der Kinder-/Jugendliteratur Arbeitende (z.B. Übersetzer*innen)
  • Schwerpunkte: Prämierung herausragender Kinder- und Jugendliteratur, dabei zwei Hauptpreise: "Preis der Kritikerjury" und "Preis der Jugendjury"; außerdem unterschiedliche kinder- und jugendliteraturbezogene Sonderpreise; Wichtig: jeweils aktuelle Ausschreibung für neue Wettbewerbsrunden beachten!
  • Sparte: Literatur
  • Frist: Jährlich, meist Juli bis September für das folgende Jahr
  • Preis: "Preis der Kritikerjury“ und "Preis der Jugendjury" jeweils 10.000 Euro, Sonderpreise meist ähnlich dotiert

Deutscher Kinder- und Jugendpreis

  • Förderer: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Teilnahmeberechtigte: Projektdurchführende aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
  • Schwerpunkte: Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte, die sich im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für Kinderrechte einsetzen; drei Preiskategorien: (1) Solidarisches Miteinander, (2) Politisches Engagement, (3) Kinder- und Jugendkultur
  • Spartenübergreifend
  • Frist: Jährlich
  • Preise: 6.000 Euro Hauptpreis je Kategorie, zusätzlich "lobende Erwähnung" mit 3.000 Euro je Kategorie, Zusatzpreis in Höhe von 3000 Euro; Gesamtpreisumfang 30.000 Euro

Deutscher Lesepreis

  • Förderer: Stiftung Lesen und Commerzbank-Stiftung
  • Teilnahmeberechtigte: sich für Leseförderung einsetzende Einzelpersonen, Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen
  • Schwerpunkte: Innovative Leseförderungsmaßnahmen und Projekte zum Erhalt und Förderung einer Lesekultur, jährlich verschiedene Preiskategorien (hier einsehbar)
  • Sparte: Literatur
  • Frist: Frühsommer, jährlich
  • Preise: je nach Preiskategorie unterschiedlich

Dieter Baacke Preis

  • Förderer: Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • Teilnahmeberechtigte: außerschulische Institutionen, Initiativen und Träger oder Einzelpersonen aus dem medienpädagogischen Bereich
  • Schwerpunkte: Preisvergabe in sechs Unterkategorien: (1) Projekte von und mit Kindern, (2) Projekte von und mit Jugendlichen, (3) Internationale/interkulturelle Projekte, (4) inklusive und intersektionale Projekte, (5) Projekte mit Fokus auf medienpädagogische Netzwerkarbeit , (6) Sonderpreis mit jährlich wechselndem Thema. Kooperationsprojekte zwischen außerschulischen und schulischen Trägern sind erlaubt
  • Sparte: Medien, Medienpädagogik
  • Frist: 31. Juli, jährlich
  • Preise: 2.000 Euro je Kategorie

Förderpreis Vermittlung im Museum

  • Förderer: Bayerische Sparkassenstiftung
  • Teilnahmeberechtigte: Nichtstaatliche Museen und Ausstellungshäuser in Bayern
  • Schwerpunkte: Neuartige Projektideen mit methodischen und/oder technisch innovativen Ansätzen, welche überregional auf andere Museen übertragbar sind und die nachhaltig in das Vermittlungsprogramm aufgenommen werden können. Das vorgeschlagene Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Sparten: Spartenübergreifend
  • Frist: Alle zwei Jahre (im ungeraden Jahr)
  • Preise: Hauptpreis 10.000 Euro, zwei Nebenpreise je 5.000 Euro

Junge Ohren Preis

  • Förderer: Netzwerk Junge Ohren
  • Schwerpunkte: wechselnde Wettbewerbsschwerpunkte im Feld der Musikvermittlung je nach Ausschreibung
  • Sparte: Musik, Musikvermittlung
  • Frist: Jährlich wechselnd
  • Preise: Insgesamt 10.000 Euro, mitunter auf mehrere Wettbewerbs-Gewinner*innen aufgeteilt

Kranichsteiner Jugendliteraturstipendium

  • Förderer: Deutscher Literaturfonds und Arbeitskreis für Jugendliteratur
  • Schwerpunkte: Förderung von Autor*innen von Kinder- und Jugendbüchern, die erste überzeugende Bücher veröffentlicht, aber noch keine starke Marktposition innehaben
  • Sparte: Literatur
  • Frist: Jährlich, Ende September, ist an die Einreichung eines deutschsprachigen oder ins Deutsche übersetzten Kinder- bzw. Jugendbuchs für den Deutschen Jugendliteraturpreis gekoppelt
  • Preis: mehrere 6-monatige Stipendien in Höhe von 18.000 Euro

KULTURGESTALTEN - Zukunftspreis für Kulturpolitik

  • Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, vergeben durch die Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
  • Teilnahmeberechtigte: Öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse sowie Einzelpersonen
  • Schwerpunkte: Konzepte, Projekte und Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen oder Communities erreicht wurden.
  • Spartenübergreifend
  • Frist: Alle zwei Jahre (in 2023: 28.02.2023)
  • Preis: 15.000 Euro

KULTURLICHTER - Deutscher Preis für Kulturelle Bildung

  • Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Kulturstiftung der Länder
  • Teilnahmeberechtigte: Gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen, kulturgutbewahrende Einrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts; als Kooperationspartner*innen können Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen mitwirken
  • Schwerpunkte: Projekte und Projektideen, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
  • Spartenübergreifend
  • Frist: Alle zwei Jahre (im ungeraden Jahr)
  • Preise: Drei Preise: Preis des Bundes (50.000 Euro), Preis der Länder (50.000 Euro), Preis des Publikums (undotiert; die*der Gewinner*in erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung des Projekts)

MIXED UP Wettbewerb

  • Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (bkj)
  • Teilnahmeberechtigte: Kooperationsteams aus mindestens einer Organisation oder Einrichtung und Einzelpersonen – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum, z. B. Jugendkulturzentren, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen etc.
  • Schwerpunkte: Kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden.
  • Sparten: Kunst, Kultur, Spiel, Medien
  • Frist: Juni/Juli, jährlich
  • Preise: Dreimal 5.000 Euro

Mosaik Jugendpreis

  • Förderer: LH München und Stadt Nürnberg
  • Teilnahmeberechtigte: Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren mit Wohnsitz in München oder Nürnberg als Einzelpersonen oder als Gruppen
  • Schwerpunkte: Projekte, die sich gegen (Alltags-)Rassismus und für interkulturellen Dialog und Begegnung einsetzen
  • Sparten: spartenübergreifende Projektformate (von Medien, Film, Kunst bis hin zu Sport- und Bildungsprojekten) aus allen gesellschaftlichen Bereichen der Jugendlichen (Privat, Ausbildung, (Hoch-)Schule etc.).
  • Frist: Jährlich, genaue Fristdaten bitte der Webseite entnehmen
  • Preise: Mehrere Preise, insgesamt 9.000 Euro

Münchner Lichtblicke

  • Förderer: LH München, Lichterkette e.V. und Migrationsbeirat München
  • Teilnahmeberechtigte: Einrichtungen, Projekte und Einzelpersonen
  • Schwerpunkte: Projekte, die sich gegen Rassismus und für ein friedliches Miteinander, Toleranz und kulturelle Vielfalt einsetzen; Augenmerk auf noch wenig bekannte Projekte mit kreativen Lösungsansätzen und Partizipationsmöglichkeiten für Migrant*innen
  • Spartenübergreifend innerhalb des thematischen Rahmens des Wettbewerbs
  • Frist: jährlich, 31. Oktober
  • Preise: insgesamt 9.000 Euro, auf drei Wettbewerbskategorien aufgeteilt

Preise im Rahmen des DOK.fest, DOK.forum, DOK.education

  • Förderer: Internationales Dokumentarfilmfestival München e.V. mit verschiedenen Kooperationspartnern
  • Teilnahmeberechtigte: je nach Preis unterschieldich, Infos hier
  • Schwerpunkte: Verschiedene Preise zu unterschiedlichen Schwerpunkten
  • Sparte: Medien, Film
  • Frist: je nach Wettbewerb und Preis unterschiedlich, Überblick hier
  • Preise: unterschiedliche Geldpreise von 2.500 bis 10.000 Euro

Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt

  • Förderer: Bundesverband der Jugendkunstschulken und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke), gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Teilnahmeberechtigte: Kulturpädagogische Einrichtungen
  • Schwerpunkte: Künstlerische Projekte, die (1) neue Zielgruppen und Personenkreise erreichen, (2) Partizipation durch Kinder und Jugendliche ermöglichen, (3) an Kinder- und Jugendkultur und deren Lebenswelten anknüpfen und (4) auf andere Einrichtungen und Projekte übertragbar sind
  • Spartenübergreifende Projekte
  • Frist: Jährlich, bitte aktuelle Informationen über die Webseite beziehen
  • Preis: Je nach Platzierung unterschiedlich

ZukunftsGut – Preis der Commerzbank-Stiftung für institutionelle Kulturvermittlung

  • Förderer: Commerzbank-Stiftung; Verleihung in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V.
  • Teilnahmeberechtigte: Öffentliche und private gemeinnützige Kulturinstitutionen in Deutschland, die sich auf die gegenwartsbezogene Vermittlung des künstlerischen kulturellen Erbes konzentrieren
  • Schwerpunkte: Gegenwartsbezogene Vermittlung; übergreifende Education- und Teilhabe-Programme, die das kulturelle Erbe der Institution für die Gegenwart und Zukunft relevant machen; zugänglich machen von Artefakten oder Produktionen für ein diverses Publikum mit einem milieuübergreifenden Ansatz
  • Sparten: Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Kulturgeschichte
  • Frist: Alle zwei Jahre im Frühjahr (2024: April)
  • Preise als fördernder Beitrag für die strategische und nachhaltige Weiterentwicklung dieser Vermittlungsarbeit sowie damit verbundener Veränderungsprozesse in den Kulturinstitutionen: 80.000 Euro aufgeteilt auf jeweils drei Preise in den Kategorien "urbaner Raum" sowie "ländlich-kleinstädtischer Raum". Erster Platz jeweils 25.000 Euro, zweiter Platz jeweils 10.000 Euro und dritter Platz jeweils 5.000 Euro