Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung der Landeshauptstadt München
- Förderer: LH München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Kulturreferat)
- Antragsberechtigte: Einzelpersonen, Vereine, GmbHs, Stiftungen, Initiativen, Organisationen
- Schwerpunkte: Zeitlich befristete, partizipative Projekte der Kulturellen Bildung für alle Altersgruppen und in allen künstlerischen Sparten inklusive Medien. Ziel: Das eigene schöpferische Schaffen und somit den Zugang zur kulturellen Teilhabe ermöglichen. Besonders begrüßt werden Projekte, in denen verschiedene Institutionen oder Organisationen miteinander kooperieren (zum Beispiel mit Bildungseinrichtungen).
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Antragstellung laufend möglich
- Fördervolumen: Der Großteil der Förderanfragen bewegt sich zwischen 1.500 und 8.000 Euro, aber auch höhere Summen können beantragt werden.
Referat für Bildung und Sport
Erweiterter Sachaufwand
Mit der Bedarfsorientierten Budgetierung und dem Erweiterten Sachaufwand werden in der Schulfinanzierung pädagogische Ressourcen bedarfsorientiert gesteuert, um dem engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg entgegenzuwirken.
- Förderer: LH München, Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement, Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement (Referat für Bildung und Sport)
- Antragsberechtigte: Staatliche Grundschulen mit besonderen Belastungen sowie alle Mittelschulen; die in die Förderung einbezogenen Grundschulen werden datenbasiert ermittelt.
- Schwerpunkte: Dient der Flankierung zusätzlicher Stundenzuweisungen durch das Staatliche Schulamt. Damit können Schüler*innenprojekte (zum Beispiel zur Förderung der kulturellen Teilhabe, an außerschulischen Lernorten), Projekte zur Unterstützung der Elternarbeit, aber auch Fachimpulse für die Lehrkräfte zum Umgang mit Bildungsungleichheiten finanziert werden. Möglichst viele Schüler*innen einer Schule sollen davon profitieren.
- Der Antrag wird berechtigten Schulen zugeschickt.
Bedarfsorientierte Budgetierung
Mit der Bedarfsorientierten Budgetierung und dem Erweiterten Sachaufwand werden in der Schulfinanzierung pädagogische Ressourcen bedarfsorientiert gesteuert, um dem engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg entgegenzuwirken.
- Förderer: LH München, Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement, Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement (Referat für Bildung und Sport)
- Antragsberechtigte: Alle städtischen allgemeinbildenden und ein Teil der beruflichen Schulen. Voraussetzung für alle Fördermaßnahmen ist, dass sie sich an bildungsbenachteiligte Schüler*innen richten und die Erhöhung des Bildungserfolgs zum Ziel haben. Grundlage für die Einteilung der Schulen ist der Sozialindex des Statistischen Amtes.
- Schwerpunkte: Über die bedarfsorientierte Budgetierung werden die städtische Schulen mit zusätzlichen Lehrer*innenwochenstunden ausgestattet. Um den Handlungsspielraum der Schulen zu erhöhen, können die Lehrer*innenwochenstunden teilweise in Finanzmittel umgewandelt werden, um damit anstelle von Lehrkräftepersonal weitere Fördermaßnahmen zu finanzieren (zum Beispiel Sozialpädagogik an Schulen, Honorarkräfte).
KITA-Förderung
Mit der Münchner Förderformel wird das bestehende Zuschusswesen vereinheitlicht und alle Kindertageseinrichtungen in München haben die Möglichkeit, diese Zusatzleistungen zu beantragen.
- Förderer: LH München/Referat für Bildung und Sport
- Antragsberechtigte: Träger mit in München ansässigen Kinderkrippen, Kindergärten, Häusern für Kindern, Horten und Eltern-Kind-Initiativen; Voraussetzung ist vor allem, dass die Einrichtungen nach der gesetzlichen Förderung grundsätzlich förderfähig sind – also nach dem BayKiBiG und unter Einhaltung der AVBayKiBiG
- Schwerpunkte: Mit dem Defizitausgleichsystem gewährt die Landeshauptstadt München einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung und einen weiteren familienfreundlichen Ausbau der Kindertageseinrichtungen in München auch durch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger.
- Antragsfrist: Der erstmalige Beitritt in die neue Förderung ist auch nach 2024 jedes Jahr möglich, Träger müssen dann bis Ende Februar des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Förderung stellen.
- Defizitausgleich: Im Defizitausgleichsverfahren müssen Träger einer KITA darlegen, welche Ausgaben (Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete/Instandhaltung, Sachkosten) sie haben, um Kinder zu betreuen. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt (gesetzliche Förderungen nach dem BayKiBiG, Elternbeitragszuschüsse durch den Freistaat, Elternbeiträge, sonstige Einnahmen). Die gesetzliche Förderung deckt etwa 60 Prozent der Betriebskosten. Die Landeshauptstadt füllt dann die finanzielle Lücke, sodass die teilnehmenden Träger ein entstehendes Defizit ausgeglichen bekommen.
MÜKOS - Münchner Konzept zur Schulentwicklung
- Förderer: LH München. MÜKOS ist eine Initiative des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München, des Staatlichen Schulamts in der Landeshauptstadt München,
- des Lehrstuhls für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik der LMU München und der Regierung von Oberbayern.
- Antragsberechtigte: Alle Grund-, Mittel- und Förderschulen in München
- Schwerpunkte: Projekte zur systematischen Schulentwicklung.
- Der Antrag wird berechtigten Schulen zugeschickt.
Münchner Förderformel: Die Münchner Förderformel wurde nach einem Beschluss des Stadtrats zum 1. September 2024 von einem neuen freiwilligen Fördersystem für Kindertageseinrichtungen abgelöst.
Weitere öffentliche Zuschüsse und Förderungen
Bezuschussung inklusiver Maßnahmen
- Förderer: Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Antragsberechtigte: Juristische Personen (zum Beispiel Vereine, Verbände)
- Zielgruppe: Gemeinnützige Organisationen, freie Träger der Wohlfahrtspflege und Dienststellen der Landeshauptstadt München
- Schwerpunkte: Bezuschussung inklusiver Maßnahmen mit dem Ziel, die Bewusstseinsbildung der Gesellschaft zu stärken, Barrierefreiheit, Bewusstseinsbildung der Gesellschaft stärken
- Spartenübergreifend: relevant ist, dass die Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden
- Antragsfrist: Mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn
- Fördervolumen: Bis zu 25.000 Euro pro Projekt
Bildung und Teilhabe (BuT), Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Förderer: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Bei den Bildungsleistungen gibt es für den Personenkreis des SGB XII und des AsylbLG keine entsprechende Altersgrenze.
- Antragsstellung: Über die Sozialbürgerhäuser oder das Jobcenter. Es kann sinnvoll sein, dass Lehrkräfte in Frage kommende Familien extra auf diese Möglichkeit hinweisen. Vielleicht kann die Schulsozialarbeit bei der Antragsstellung unterstützen.
- Bildungs- und Teilhabeleistungen: Teilnahme an Kultur- und Sportangeboten, Schul- und Kita-Ausflüge, Aufwendungen für Verpflegung, Lernförderung, Schulbedarf, Schulwegbeförderung
Erasmus+ Schulbildung, Erasmus+ Berufsbildung
- Förderer: Europäische Union, Vertreten durch den Pädagogischen Austauschdienst (Schulbildung) beziehungsweise NA BiBB (Berufsbildung) - für staatliche bayerische Schulen beratend unterstützt durch das ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung).
- Antragsberechtigte Erasmus+ Schulbildung: KITAs, Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien - KITAs sind dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zugeordnet und werden gesondert beraten.
Antragsberechtigte Erasmus+ Berufsbildung: Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, FOS, BOS - Zielgruppe Erasmus+ Schulbildung: Schüler*innen, welche in sogenannten Kurz- oder Langzeitmobilitäten (2 - 365 Tage) ins EU Ausland (ohne UK) gehen wollen oder zusammen mit Lehrkräften an Gruppenmobilitäten teilnehmen. Außerdem Lehrkräfte, welche Gruppenmobilitäten mit Schüler*innen durchführen wollen, oder an Fortbildungen im Ausland sowie Jobshadowings und Hospitation an Schulen im europäischen Ausland teilnehmen.
Zielgruppe Erasmus+ Berufsbildung: Lehrkräfte, die an Fortbildungen im Ausland sowie Jobshadowings und Hospitation an Schulen im europäischen Ausland teilnehmen, sowie Schüler*innen, welche Auslands-Praktika im Rahmen ihrer beruflichen Bildung durchführen wollen. - Schwerpunkte: Europäische Austausch- und Bildungsmaßnahmen
- Antragsfrist: Üblicherweise Ende Oktober eines Jahres (Akkreditierung - die Zugangsform für 5 Jahre ohne erneute Antragstellung)
- Fördervolumen: 26 Milliarden Euro für alle Programmzugänge in Europa im Zeitraum zwischen 2020 - 2027
Filmförderung “Das bewegt uns”
- Förderer: Ein Projekt des JFF — Institut für Medienpädagogik, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
- Antragsberechtigte: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Bayern bis 26 Jahre. Auch Gruppen wie Schulklassen können einen Antrag stellen.
- Schwerpunkte: Filme oder Filmworkshops zum Thema „Das bewegt uns“
- Sparte: Film
- Antragsfrist: Die Antragsstellung ist laufend möglich. Der fertige Film muss noch im Jahr 2023 vorgelegt werden. Ob es die Förderung auch in 2024 geben wird, steht noch nicht fest.
- Fördervolumen: 500 Euro
Förderung von Praxis an Mittelschulen durch die Regierung von Oberbayern
- Förderer: Regierung von Oberbayern
- Antragsberechtigte: Mittelschulen, die mit außerschulischen Fachkräften kooperieren; die Mittel sind vorrangig gedacht für Maßnahmen an Mittelschulen an sozialen Brennpunkten.
- Schwerpunkte: In Kooperation mit außerschulischen Fachkräften erstellen Schüler*innen im Rahmen eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projektes ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung. Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - zum Beispiel Künstler*innen - und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Keine bekannt; der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.
- Fördervolumen: Nicht bekannt
Kooperationsprojekte-Förderprogramm
- Förderer: Stadtjugendamt der LH München über das Netzwerk Interaktiv
- Antragsberechtigte: Initiativen, Organisationen, Träger*innen und Einzelpersonen aus München; sollten sich Schulen bewerben möchten, benötigen sie eine außerschulische Partnereinrichtung, die den Antrag stellt
- Schwerpunkte: Modellhafte Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Bereich digitale Medien. Das Förderspektrum reicht von Tagesveranstaltungen bis zu längeren Projekten. Anträge zum jeweils wechselnden Schwerpunktthema werden bevorzugt behandelt.
- Sparte: Medien
- Antragsfristen: Halbjährlich in Frühjahr und Herbst
- Fördervolumen: Maximal 4.000 Euro pro Projekt
Kooperationsprojekte-Förderprogramm Mikrofinanzierung
- Förderer: Stadtjugendamt der LH München über das Netzwerk Interaktiv
- Antragsberechtigte: Initiativen, Organisationen, Träger*innen und Einzelpersonen aus München; sollten sich Schulen bewerben möchten, benötigen sie eine außerschulische Partnereinrichtung, die den Antrag stellt
- Schwerpunkte: Projekte, die Kindern und Jugendlichen in München den Umgang mit Medien näherbringen, sodass sie lernen kritisch und kreativ damit umgehen zu können. Außerdem sollen die Projekte neue Ideen für die Verbindung von Bildung und Medieneinsatz aufzeigen.
- Sparte: Medien
- Antragsfristen: Antrag jederzeit möglich
- Fördervolumen: Max. 750 Euro pro Projekt
Kulturfonds Bayern – Kulturelle Bildung
- Förderer: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Antragsberechtigte: Nicht gewinnorientierte juristische Personen mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Fördervereine von Schulen, eingetragene Vereine, Anstalten, Stiftungen, kommunale Träger, gUG oder gGmbH); Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von einer Förderung ausgeschlossen
- Schwerpunkte: Partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien. Die Vorhaben sollen neuartig und von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, doch auch Vorhaben in Großstädten wie München oder Nürnberg werden gefördert. Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden. (Weiterer, allgemeiner Link: Was ist der Kulturfonds?)
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: jährlich 1. März vor Beginn des darauffolgenden Schuljahres, in dem das Projekt stattfinden soll, bei der zuständigen Bezirksregierung. Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).
- Fördervolumen: Basisfördersatz bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro pro Vorhaben und Jahr. Im Bereich Internationaler Ideenaustausch bis zu 80 Prozent, wenn eine Förderung des Projekts aus EU-Mitteln nicht möglich ist. Bei Projekten im Raum für besonderen Handlungsbedarf, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 5.000 Euro liegen, beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung
- Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung; Mittelvergabe durch insgesamt 27 Programmpartner mit spartenspezifischen oder spartenübergreifenden Förderangeboten (unter anderem Künste öffnen Welten, Zur Bühne, Wir können Kunst, Spielen macht stark)
- Laufzeit bis Ende 2027
- Antragsberechtigte: Gemeinwohlorientierte Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, Institutionen in kommunaler Trägerschaft), die in einem Bündnis mit mindestens zwei lokalen Partner*innen ein außerunterrichtliches, kulturelles Bildungsprojekt im Sozialraum umsetzen möchten. Schulen können selbst keinen Antrag stellen, aber wichtiger Teil des Bündnisses sein.
- Schwerpunkte: Außerschulische Angebote der Kulturellen Bildung für drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage aufwachsen sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Spartenübergreifend oder spartenspezifisch
- Antragsfristen: Je nach Programmpartner unterschiedlich
- Fördervolumen: Mindestsumme 2.000 Euro, maximale Fördersumme je nach Programmpartner zwischen 40.000 und 60.000 Euro
- Förderanträge können hier gestellt werden.
- Beratung und Unterstützung durch die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern. Auf der Website finden Sie auch die aktuellen Antragsfristen sowie weitere Infos zur Förderung.
Stiftungen und fördernde Organisationen
- Antragsberechtigte: Gemeinnützige juristische Personen (Vereine etc.) in Deutschland mit eigenem unabhängigem Aufsichtsorgan. Wichtig für Schulprojekte: Schulen können keine Anträge stellen. Die Antragsstellung muss durch eine gemeinnützige Organisation erfolgen, die kooperativ ein Projekt mit der Schule durchführt; das Projekt darf nicht als Teil der regulären Unterrichtszeit stattfinden.
- Schwerpunkte: Je nach Förderprogramm unterschiedliche Vorhaben, die ein inklusives Miteinander bestärken, es gibt verschiedene Lebensbereiche, unter anderem Freizeit und Bildung. Hilfreich ist der Förderfinder.
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
- Fördervolumen: Je nach Förderprogramm und Projektgröße unterschiedlich (Beispiel Projektförderung für Begegnung, Kultur und Sport: maximal 350.000 Euro für große Vorhaben)
- Antragsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen und Projekte
- Schwerpunkte: Bundesweite Förderung von gemeinnützigen Projekten für jüngere und/oder ältere Menschen, die die aktive Mitwirkung an der Gesellschaft zum Ziel haben. Dabei stehen die Themenfelder Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport im Mittelpunkt.
- Sparten: Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport
- Antragsfrist: Antrag laufend möglich
- Fördervolumen: Abhängig vom operativen Bedarf sowie dem Wirkungspotenzial
- Antragsberechtigte: Steuerbegünstigte Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland oder ausländische Stiftungen, die ein Projekt in Deutschland umsetzen möchten. Nicht gefördert werden einzelne Schulen oder Schulprojekten, die nur an einem Standort umgesetzt werden.
- Schwerpunkte: Projekte mit Kindern und jungen Menschen in Deutschland, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden und Grenzen überwinden müssen – beispielsweise aufgrund einer sozialen Benachteiligung, einer Behinderung oder aufgrund eines Migrations- oder Fluchthintergrunds.
- Sparten: Bildung, Kunst, Kultur Umweltschutz und Soziales
- Antragsfrist: Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich (April und Oktober).
- Fördervolumen: Projektabhängig, der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist in der Regel auf 3 bis 5 Jahre angelegt.
CHILDREN Jugend hilft! Förderung
- Förderer: Kinderhilfsorganisation Children for a better World e.V.
- Antragsberechtigte: Projektgruppen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21 Jahren
- Schwerpunkte: Politische, ökologische oder soziale Projekte, bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen. Die Projekte sind überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert und überwiegend ehrenamtlich getragen.
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Finanzielle Förderung: ganzjährig; geförderte Projekte nehmen automatisch am jährlichen „CHILDREN Jugend hilft! Wettbewerb“ teil
- Fördervolumen: bis zu 2.500 Euro pro Projekt
denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule: Projektwochen und -phasen
- Förderer: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Antragberechtigte: Bundesweit allgemeinbildende Schulen ab Klasse 5.
- Schwerpunkte: Projektwoche oder Projektphase im Unterricht, die eine Begegnung mit Denkmalen ermöglicht und sie als Lernorte im unmittelbaren Lebens- und Lernumfeld in den Blick nimmt.
- Sparten: Kulturerbe, Denkmalschutz
- Antragsfrist: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, spätestens aber vier Wochen vor Maßnahmenbeginn.
- Fördervolumen: Kostenerstattung in Höhe von 200 Euro
denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule: Schulprogramm
- Förderer: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Antragberechtigte: Bundesweit alle Schulen ab der Jahrgangsstufe 5
- Schwerpunkte: Schulische Projekte zu Kulturerbe, Denkmalschutz oder schädlichen Umwelteinflüssen
- Sparten: Kulturerbe, Denkmalschutz
- Antragsfrist: Jährlich zwischen März und Mai für ein Projekt, das nach den Sommerferien startet und während des Schuljahres durchgeführt wird.
- Fördervolumen: Fachlich-koordinative Begleitung und 1.900 Euro
Edith-Haberland-Wagner Stiftung
Die Fördergrundsätze finden Sie hier
- Antragsberechtigte: Institutionen, Unternehmen, Vereine etc.
- Schwerpunkte: Projekte aus verschiedenen Förderbereichen
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
- Fördervolumen: Projektabhängig
- Antragsberechtigte: Schulen, Kindergärten und sonstige gemeinnützige Institutionen und Vereinigungen
- Schwerpunkte: Unter anderem die Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für Musik zu wecken und zu fördern
- Sparte: Musik
- Antragsfrist: Antrag laufend möglich
- Fördervolumen: Projektabhängig
Josef und Luise Kraft-Stiftung
- Antragsberechtigte: Institutionen, die mittellosen, unterstützungswürdigen alten Menschen helfen oder selbst die Altenhilfe fördern; Einrichtungen aus Forschung und Lehre, die das Thema Altenhilfe und seine Aspekte zukunftsweisend mitgestalten
- Schwerpunkte: Projekte der Altenhilfe und Projekte, die mittellose und unterstützungswürdige alte Menschen fördern
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Antrag laufend möglich
- Fördervolumen: Projektabhängig
- Antragsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen
- Schwerpunkte: Wirkungsorientierte Projekte und Institutionen in den Förderbereichen Leadership, Ethik, Bildung, Kultur und Technik mit Ziel die ganzheitliche, werteorientierte Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und angehenden Führungskräften zu fördern
- Sparten: Ethik, Leadership, Bildung, Kultur und Technik
- Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
- Fördervolumen: Vom Einzelfall abhängig, ab mehreren tausend Euro bis zu zweistelligen Millionenbeträgen
klasse.im.puls - das musizierende Klassenzimmer
- Förderer: Initiative der Professur Musikpädagogik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, mit finanzieller Unterstützung der Schulen durch den Bayerischen Sparkassenverband
- Antragsberechtigte:
- Schwerpunkte: Unterstützung bei der Einrichtung von Musikklassen (Klassen 5 + 6) an bayerischen Mittel- und Realschulen (keine Chorklassen)
- Sparten: Musik
- Antragsfrist: Anmeldung für Neueinsteiger für das Schuljahr 2024/25 bis zum 28.02.2024
- Fördervolumen: Die Schulen werden von Projektmanagern begleitet, evaluiert sowie auch finanziell durch die von der Universität akquirierten Sponsorengelder unterstützt, wobei die
Schulen einen eigenen organisatorischen und finanziellen Beitrag leisten müssen.
- Antragsberechtigte: Projekte und Initiativen in Deutschland und im Ausland
- Schwerpunkte: Bildung und Wissenschaft
- Spartenübergreifend
- Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
- Fördervolumen: Projektabhängig
Münchner-Kindl-Stiftung für Münchner Kinder
- Schwerpunkte: Errichtung von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Kinderkrippen, Kinderhorten sowie weiterer Projekte der Kinder- und Jugendpflege im Großraum Münchens
- Spartenübergreifend
- Antragsfristen: Rechtzeitig vor der halbjährlichen Förderentscheidung im März und Juni/Juli
- Fördervolumen: Projektabhängig
- Antragsberechtigte: Antragstellende Einrichtungen (müssen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung §§ 51 ff AO anerkannt sein (Gemeinnützigkeit))
- Schwerpunkte: Förderung der Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgendern in München und Umgebung. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte u.a. in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung, Erziehung und Gesundheit.
- Sparten: Gesundheitswesen, Sport, Wohlfahrtswesen (Soziales), Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung
- Antragsfrist: Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme
- Fördervolumen: Projektabhängig
- Antragsberechtigte: Organisationen
- Schwerpunkte: Bildung (v. a. vorschulischer und schulischer Bereich), Wissenschaft, Bürgergesellschaft, internationale Verständigung und Kooperation, Gesundheit, Völkerverständigung, Gesellschaft (u. a. kulturelle Teilhabe von Jugendlichen)
- Sparten: Bildung, kulturelle Teilhabe
- Antragsfrist: Schriftliche Anfrage jederzeit möglich
- Fördervolumen: Projektabhängig
Preise und Wettbewerbe
DER OLYMP – Zukunftspreis für Kulturbildung
- Förderer: Kinder zum Olymp!, Bildungsinitiative der Kulturstiftung der Länder unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, gefördert von der Deutsche Bank Stiftung
- Schwerpunkte: Kooperationen zwischen Kultur und Schule, die langfristig Strukturen für kulturelle Bildung schaffen; Kategorien: “Programme kultureller Bildung” und “Kulturelles Schulprofil”, Unterstützung deutscher Museen, Bibliotheken und Archive bei der Erwerbung bedeutender Kunstwerke und Kulturgüter
- Spartenübergreifend
- Frist: Herbst/Winter, jährlich
- Preise: Hauptpreis 5.000 Euro, Finalisten 1.000 Euro
- Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Marke ELTERN, der Soziallotterie freiheit+ und dem Didacta-Verband
- Teilnahmeberechtigte: Kindertageseinrichtungen, Elterninitiativen, Betriebskitas, Familienzentren, Eltern-Kind-Zentren; für die Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung" lokale Initiativen, die sich für gute Aufwachsbedingungen von Kita-Kindern einsetzen
- Schwerpunkte: lokale Bündnisse für frühe Bildung mit Fokus auf Partizipation, Kindorientierung, Sozialraumorientierung und gute Prozesse; Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“
- Spartenübergreifend
- Frist: Sommer, jährlich
- Preise: Je Kategorie ein Hauptpreis 25.000 Euro, viermal 10.000 Euro
- Förderer: Stiftung Lesen, Commerzbank-Stiftung und weitere Kategoriepartner
- Teilnahmeberechtigte: Einzelpersonen, Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen
- Schwerpunkte: Innovative Leseförderungsmaßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern; es gibt verschiedene Kategorien, u. a. für Bildungseinrichtungen
- Sparte: Literatur
- Frist: Frühsommer, jährlich
- Preise: Je nach Preiskategorie unterschiedlich
Deutscher Multimediapreis mb21
- Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, LH Dresden sowie weitere Partner
- Teilnahmeberechtigte: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren – egal ob als Gruppe, Schulkasse, Freizeitprojekt oder Einzelperson.
- Schwerpunkte: (Multi-)Mediale Projekte und Projektideen; es gibt verschiedene Kategorien
- Sparte: Medien
- Frist: Sommer, jährlich
- Preise: Je nach Altersgruppe und Kategorie bis zu 1.000 Euro je Preis
Kinderfotopreis München und Oberbayern
- Veranstalter: Bezirksjugendring Oberbayern, Medienzentrum München des JFF; Kooperationspartner: pomki.de, PA/SPIELkultur e.V., Münchner Stadtbibliothek; unterstützt von: Sozialreferat/Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk, Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Bezirk Oberbayern
- Teilnahmeberechtigte: Kinder aus München und Oberbayern im Alter von 3 bis 12 Jahren; auch als Hortgruppe, Mittagsbetreuung, Kita, Schulklasse, Kinder- und Jugendtreff
- Schwerpunkte: Fotografie; jedes Jahr gibt es ein neues Schwerpunktthema
- Sparte: Fotografie, Fotowerke
- Frist: 15. Mai, jährlich (Datum variiert)
- Preise: Es gibt in den Alterskategorien 3 bis 6 Jahre, 7 bis 9 Jahre und 10 bis 12 Jahre mehrere Preise und jeweils eine Urkunde. Zusätzlich wird ein Publikumspreis verliehen. Alle Teilnehmenden werden zur Preisverleihung eingeladen, in deren Rahmen alle eingereichten Bilder ausgestellt werden.
- Förderer: PwC-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
- Teilnahmeberechtigte: Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der Altersgruppe 10 bis 15
- Schwerpunkte: Schulklassen der 6. bis 10. Jahrgangsstufe werden von professionellen Mediencoaches bei der Produktion eines kurzen Hörstücks unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler schulen ihre akustische Wahrnehmung, den kreativen Umgang mit Klang und den Selbstbestimmten Umgang mit Medien.
- Sparte: Medien
- Frist: Jährlich 30. November
- Preise: Übernahme von Weiterbildungs-, Produktions- und Fahrtkosten, zur Verfügung stellen von Sachmitteln, kleines Preisgeld für die Gewinnerklasse
KULTURGESTALTEN - Zukunftspreis für Kulturpolitik
- Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, vergeben durch die Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
- Teilnahmeberechtigte: Öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse sowie Einzelpersonen
- Schwerpunkte: Konzepte, Projekte und Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen oder Communities erreicht wurden.
- Spartenübergreifend
- Frist: Alle zwei Jahre (in 2024: 12.9.2024)
- Preis: 15.000 Euro
KULTURLICHTER - Deutscher Preis für Kulturelle Bildung
- Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Kulturstiftung der Länder
- Teilnahmeberechtigte: Gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen, kulturgutbewahrende Einrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts; als Kooperationspartner*innen können Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen mitwirken
- Schwerpunkte: Projekte und Projektideen, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
- Spartenübergreifend
- Frist: Alle zwei Jahre (im ungeraden Jahr)
- Preise: Drei Preise: Preis des Bundes (50.000 Euro), Preis der Länder (50.000 Euro), Preis des Publikums (undotiert; die*der Gewinner*in erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung des Projekts)
- Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (bkj)
- Teilnahmeberechtigte: Kooperationsteams aus mindestens einer Organisation oder Einrichtung und Einzelpersonen – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum, z. B. Jugendkulturzentren, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen etc.
- Schwerpunkte: Kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden.
- Sparten: Kunst, Kultur, Spiel, Medien
- Frist: Juni/Juli, jährlich
- Preise: Dreimal 5.000 Euro
- Förderer: LH München und Stadt Nürnberg
- Teilnahmeberechtigte: Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren mit Wohnsitz in München oder Nürnberg als Einzelpersonen oder als Gruppen
- Schwerpunkte: Projekte, die sich gegen (Alltags-)Rassismus und für interkulturellen Dialog und Begegnung einsetzen
- Sparten: Spartenübergreifende Projektformate (von Medien, Film, Kunst bis hin zu Sport- und Bildungsprojekten) aus allen gesellschaftlichen Bereichen der Jugendlichen (Privat, Ausbildung, (Hoch-)Schule etc.).
- Frist: Jährlich, genaue Fristdaten bitte der Webseite entnehmen
- Preise: Mehrere Preise, insgesamt 9.000 Euro
Münchner Schüler*innen-Wettbewerb zur Stadtentwicklung
- Förderer: Referat für Stadtplanung und Bauordnung und Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München
- Teilnahmeberechtigte: Schulklassen, Arbeitsgruppen und einzelne Kinder oder Jugendliche, die in München wohnen, oder von außerhalb, wenn sie eine Münchner Schule
besuchen oder - in Einzelfällen - ihr Beitrag einen starken Münchenbezug aufweist - Schwerpunkte: Ideen und Visionen zur Stadtentwicklung. Wie soll sich unsere Stadt weiterentwickeln? Was ist jungen Menschen dabei wichtig und welche Vorschläge haben sie? Wie und wo wollen wir in Zukunft wohnen, uns erholen, lernen, spielen, einkaufen, arbeiten oder uns fortbewegen? Wie können wir nachhaltig planen und bauen?
- Spartenübergreifend: Die Einreichungen können mit Text und Bild, als dreidimensionales Modell oder multimedial eingereicht werden.
- Frist: Jährlich im späten Frühjahr
- Preise: Geldpreise (für die Preisgelder steht ein Budget von 3.000 Euro zur Verfügung), öffentliche Ausstellung aller Beiträge
Rauskommen! - Der Jugendkunstschuleffekt
- Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Teilnahmeberechtigte: Gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet
- Schwerpunkte: Laufende oder abgeschlossene, beispielhafte kulturpädagogische Projekte, die die Kriterien (Zugangsbarrieren senken, Transferideen, Partizipation und Sichtbarkeit, Jugendkultur und digitale Kommunikation) erfüllen
- Spartenübergreifend
- Frist: Mai, jährlich (Anträge sind jedoch laufend möglich)
- Preise: Drei Preise im Wert von 1.500, 2.500 und 4.000 Euro
- Förderer: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
- Teilnahmeberechtigte: Nicht-kommerzielle Initiativen/Bildungsakteur*innen in Deutschland (Vereine und Initiativen aus der Zivilgesellschaft, von Bildungsträgern oder Sozialunternehmen oder aus öffentlichen Einrichtungen) mit einem konkreten, sich bereits in der Umsetzung befindenden Projekt. - Schwerpunkte: Der Wettbewerb richtet sich an Projekte, die Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre im nicht-hochschulischen Bereich in den Blick nehmen.
- Spartenübergreifend
- Frist: Bewerbung laufend möglich
- Preise: Monatlich, Bildungsort des Monats: 2.500 Euro; Bildungsort des Jahres: 7.500 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) bzw. 2.500 Euro (3. Platz)
Weiteres
- Ein Serviceangebot des Kreisjugendring München-Stadt
- Zielgruppe: Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre aus Schulen, Berufs- und Abendschulen, Jugendverbänden sowie Wohnheimen und Universitäten etc. (mindestens 5 Teilnehmer*innen); Teilnehmer*innen wohnhaft im Einzugsgebiet der LH München; zum Teil auch für Grundschulen Termine an der Schauburg
- Schwerpunkte: Vermittlung von Theater- und Konzertkarten
- Sparten: Darstellende Kunst, Musik, Tanz, u. Ä.
- Antragsfrist: Aboanmeldung bis spätestens 1. Mittwoch des Vormonats für Vorstellungen des folgenden Monats